In Familien- wie auch allgemeinen Zivilsachen richten sich die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG oder aber einer Honorarvereinbarung.
Bei der Abrechnung nach RVG bestimmt sich die Gebühr nach dem Geschäfts-/Gegenstandswert entsprechend der Tabelle zum RVG.
Für eine Erstberatung fallen maximal 190 € zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer an.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch die Möglichkeit, der Kostenübernahme durch die Staatskasse im Rahmen der Beratungs- oder Prozesskosten- / Verfahrenskostenhilfe.
Die Voraussetzungen und Modalitäten einer Honorarvereinbarung erläutere ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.