Anwaltskanzlei Marion Klein | Friedrichstr. 32 | 53111 Bonn

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Informationen über die Kosten



In Familien- wie auch allgemeinen Zivilsachen richten sich die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG oder aber einer Honorarvereinbarung.

Bei der Abrechnung nach RVG bestimmt sich die Gebühr nach dem Geschäfts-/Gegenstandswert entsprechend der Tabelle zum RVG.

Für eine Erstberatung fallen maximal 190 € zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer an.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch die Möglichkeit, der Kostenübernahme durch die Staatskasse im Rahmen der Beratungs- oder Prozesskosten- / Verfahrenskostenhilfe.

Die Voraussetzungen und Modalitäten einer Honorarvereinbarung erläutere ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

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